Die Sommer werden heißer und der Wunsch nach kühlen eigenen vier Wänden wächst. Doch oft stellt sich die Frage: Kann man eine Klimaanlage eigentlich problemlos nachrüsten, wenn das Haus oder die Wohnung bereits fertiggestellt ist?

Die kurze Antwort lautet: Ja, absolut! In den meisten Fällen ist der nachträgliche Einbau einer modernen Split-Klimaanlage viel unkomplizierter, als die meisten denken. Wir räumen mit den größten Mythen auf und zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Nachrüstung erfüllt sein?

Um eine fest installierte Split-Klimaanlage (bestehend aus Innen- und Außengerät) nachzurüsten, braucht es nicht viel. Drei Dinge sind entscheidend:

  1. Platz für das Außengerät: Ob auf dem Balkon, an der Hausfassade, auf dem Flachdach oder im Garten – das Außengerät benötigt einen gut belüfteten Stellplatz.

  2. Stromanschluss: Eine Klimaanlage benötigt Strom. Oft reicht eine normale 230V-Steckdose in der Nähe des Außengeräts, bei leistungsstärkeren Multisplit-Anlagen wird eine eigene Zuleitung vom Sicherungskasten benötigt.

  3. Kondensatablauf: Klimaanlagen entfeuchten die Raumluft. Das anfallende Wasser (Kondensat) muss nach außen oder in einen Abfluss abgeleitet werden. (Tipp: Falls kein natürliches Gefälle möglich ist, hilft eine kleine, leise Kondensatpumpe – wie Sie sie in unserem Konfigurator finden!).

Muss mein halbes Wohnzimmer aufgestemmt werden?

Das ist die größte Sorge unserer Kunden – und völlig unbegründet. Für die Verbindung zwischen Innen- und Außengerät (Kältemittelleitungen und Kabel) reicht in der Regel eine einzige Bohrung (ca. 6 bis 7 cm Durchmesser) durch die Außenwand. Professionelle Klimatechniker arbeiten heute direkt mit Staubsauger beim Bohren. Das Ergebnis: Die Installation verläuft nahezu staubfrei und ist meist an nur einem einzigen Tag erledigt. Die Leitungen im Innenbereich werden dezent in schlanken Kabelkanälen versteckt.

Darf ich eine Klimaanlage in Österreich einfach so einbauen? (Wohnrecht & Genehmigungen)

Hier muss man in Österreich zwischen dem Wohnrecht (Miete/Eigentum) und dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes unterscheiden.

Schritt 1: Die Wohnsituation (Bundesweit geregelt)

  • Mietwohnung: Hier führt kein Weg am Vermieter vorbei. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) stellt eine Split-Klimaanlage eine wesentliche bauliche Veränderung dar. Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen Sie keine Bohrung durchführen lassen.

  • Eigentumswohnung (WEG): Das Anbringen eines Außengeräts an der Fassade verändert das äußere Erscheinungsbild des Hauses. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz benötigen Sie dafür zwingend die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (WEG). Holen Sie diese vorab schriftlich ein!

  • Eigenheim: An Ihrem eigenen Haus müssen Sie niemanden um Erlaubnis für die Bohrung fragen – aber Sie müssen das Baurecht Ihres Bundeslandes beachten!

Schritt 2: Das Baurecht (Steiermark, Niederösterreich & Wien) Baurecht ist Ländersache. Da wir von Herzog Klima primär in diesen drei Regionen installieren, hier die wichtigsten Regeln:

  • Steiermark (z. B. Graz & Umgebung): In der Steiermark unterliegt die Montage einer Klimaanlage an der Außenfassade in der Regel der Anzeigepflicht (§ 20 Stmk. BauG). Das bedeutet, Sie müssen eine Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde (Gemeinde oder Magistrat Graz) einbringen. Wichtig sind hier vor allem die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte gegenüber den Nachbarn und das Ortsbild.

  • Niederösterreich (z. B. Wiener Neudorf & Umgebung): Ähnlich wie in der Steiermark gilt auch in Niederösterreich (NÖ Bauordnung), dass Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild verändern oder Lärm verursachen können, anzeigepflichtig sind. Ein kurzes, formloses Nachfragen am örtlichen Bauamt mit dem technischen Datenblatt des Geräts (zwecks Lautstärke) erspart oft späteren Ärger.

  • Wien (Gute Nachrichten!): Entgegen vieler Gerüchte sind in der Bundeshauptstadt viele moderne Klimaanlagen baurechtlich bewilligungsfrei! Laut offiziellem Merkblatt der Stadt Wien benötigen Sie weder eine Genehmigung noch müssen Sie der Baupolizei Bescheid geben, wenn Ihr Gerät bestimmte technische Kriterien erfüllt. Für die genehmigungspflichtigen Klimaanlagen gibt es ein Merkblatt der MA37.

    • Technik: Das betrifft vor allem leise Geräte mit weniger als 1,5 kg gängigem Kältemittel (z. B. R32) in Räumen ab 20 m³ Raumvolumen – das betrifft bei R-32 Anlagen Multi-Split-Klimaanalgen mit 2 Innengeräte und einem 6,8kW Außengerät, bzw. ab 3 Innengeräten. Single-Split (1 Innen- und 1-Außengerät, sowie 2 Innen- 1 Außengerät bis 5 kW liegen unter der 1,5 kg Grenze)

    • Stadtbild: Das Außengerät darf das Stadtbild nicht stören. Besondere Vorsicht gilt lediglich in ausgewiesenen "Schutzzonen" (hier empfiehlt sich eine kurze Abklärung mit der MA 19 für Stadtgestaltung).

    • Wichtig: Auch wenn Ihre Anlage in Wien baurechtlich bewilligungsfrei ist, benötigen Sie natürlich weiterhin die oben erwähnte zivilrechtliche Erlaubnis Ihres Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft!

Lohnt sich eine mobile Klimaanlage als Alternative?

Mobile Klimageräte mit Abluftschlauch aus dem Fenster sind verlockend günstig, aber in der Praxis oft laut, ineffizient (da warme Luft nachströmt) und echte Stromfresser. Wer langfristig effizient, flüsterleise und kostensparend kühlen (und in der Übergangszeit heizen!) möchte, kommt an einer echten Split-Klimaanlage nicht vorbei.

Was kostet es, eine Klimaanlage nachzurüsten?

Die Kosten setzen sich aus dem Gerät und dem Montageaufwand (Leitungslänge, Wanddurchbrüche) zusammen. Anstatt lange auf ein pauschales Angebot zu warten, können Sie bei uns Ihre Nachrüstung ganz einfach selbst planen.

Möchten Sie wissen, was eine Nachrüstung in Ihrem Zuhause in Graz oder Wiener Neudorf kostet?

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